Muster: Aufhebungsvertrag

Grundmuster eines Aufhebungsvertrags

Aufhebungsvertrag Zwischen Herrn/Frau (Arbeitnehmer)

und der Firma......, vertreten durch ...... (Arbeitgeber)

wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

  1. Das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis wird im gegenseitigen Einvernehmen auf Veranlassung der Firma aus betriebsbedingten Gründen zum ..... beendet.
  2. Die Firma verpflichtet sich, Herrn/Frau ... bis zum ... die vereinbarte Arbeitsvergütung in Höhe von Eur .... weiterzuzahlen.
  3. Herr/Frau ... wird bis zu diesem Zeitpunkt unwiderruflich von der Arbeit freigestellt. Der dem Arbeitnehmer noch zustehende Urlaub wird innerhalb des Freistellungszeitraums erteilt.

    Soweit Herr/Frau .. während der Arbeitsfreistellung anderweitige Einkünfte bezieht, werden diese auf die Vergütungsfortzahlung angerechnet/nicht auf die Vergütungsfortzahlung angerechnet (Nichtzutreffendes streichen).

  4. Herr/Frau ... erhält für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung in Höhe von brutto Eur .... Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.
  5. Herr/Frau ... wird den ihm/ihr noch zustehenden Urlaub bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nehmen. Ansprüche auf Urlaubsgeld bestehen nicht./Die Firma verpflichtet sich, Urlaubsgeld in Höhe von Eur ... zu zahlen (Nichtzutreffende streichen).
  6. Herr/Frau ... erhält am letzten Arbeitstag ein qualifiziertes Zeugnis, das sich auf Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses und auf Führung und Leistung erstreckt.
  7. Herr/Frau ... wird spätestens 8 Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Bestätigung gem. § 2 BetrAVG über die ihm/ihr zustehenden unverfallbaren Ruhegeldansprüche erhalten.
  8. Von der Arbeitsfreistellung bleibt die Einhaltung des gesetzlichen Wettbewerbsverbots unberührt/die Firma verzichtet auf die Einhaltung des gesetzlichen Wettbewerbsverbots (Nichtzutreffendes streichen).
  9. Die nachfolgenden Arbeitspapiere und Unterlagen werden Herrn/ Frau ... spätestens 4 Wochen nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt bzw. übersandt:
    1. ...
    2. ...
    3. ...
  10. Herr/Frau wird die vorsorglich eingereichte Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht nach Abschluss dieser Vereinbarung zurücknehmen.

  11. Nachfolgende Firmenunterlagen und Arbeitsmittel sind von Herrn/Frau ... bis spätestens zum ... zurückzugeben:
    1. ...
    2. ...
  12. Die Parteien sind sich darüber einig, dass alle aus dem Arbeitsverhältnis, seiner Beendigung und für die Zeit nach Beendigung bestehenden Ansprüche erledigt und abgegolten sind, soweit es vorstehend nicht anders vereinbart worden ist.
  13. Wir weisen darauf hin, dass Sie gemäß § 37b SGB III verpflichtet sind, sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes, d.h. nach Abschluss des Aufhebungsvertrages, persönlich beim Arbeitsamt arbeitssuchend zu melden. Wenn Sie Ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, kann Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld gemindert werden. Außerdem weisen wir Sie darauf hin, dass Sie bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz selbst aktiv werden müssen.

.............. ...............................
(Firma) (Arbeitnehmer)

Im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag sind noch folgende Punkte zu berücksichtigen bzw., soweit notwendig, zu regeln:

  1. Gewinnbeteiligung, Tantieme, Gratifikation,
  2. Auszahlung von Provisionen,
  3. Dienstwagen,
  4. Werkswohnung,
  5. Darlehen, Fälligkeit von Darlehen,
  6. Diensterfindungen/Urheberrechte,
  7. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot,
  8. Betriebsgeheimnisse,
  9. Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsverbote,
  10. Lohnsteuerauskunft des Finanzamtes wegen Steuerfreiheit der Abfindung (§ 42 e EStG),
  11. Mögliche Sozialversicherungspflicht der Abfindung (vgl. BAG, in: NZA 1989, S. 270)

Beachte:

Besondere Hinweispflichten des Arbeitgebers können sich ergeben

wegen Verlust einer Versorgungsanwartschaft,

wegen sozialversicherungsrechtlichen Folgen, insbesondere der Verhängung einer Sperrzeit nach § 119 AFG durch das Arbeitsamt wegen Bezugs von Arbeitslosengeld,

wenn der Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag aus eigenem Interesse veranlasst hat oder erkennt, dass der Arbeitnehmer über die Folgen und Tragweite seiner Handlung offensichtlich im unklaren ist

(BAG, in: AP Nr. 99 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).

Zudem kann ein Arbeitgeber sich schadensersatzpflichtig machen, wenn er seiner gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflicht nicht nachkommt, den freigesetzten Arbeitnehmer über die Notwendigkeit der unverzüglichen Meldung beim Arbeitsamt zu unterrichten. Dies gilt sowohl für eine evtl. Kündigung wie für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Wenn der Arbeitgeber auf Wunsch des Arbeitnehmers diesem Auskünfte erteilt, so müssen diese richtig und vollständig sein.

T i p :

Um diese Konsequenzen zu vermeiden, sollte eine Klausel in den Aufhebungsvertrag aufgenommen werden:

Der Arbeitnehmer verzichtet auf Hinweise des Arbeitgebers auf mögliche Konsequenzen, die sich für ihn aus diesem Aufhebungsvertrag ergeben könnten.

Beachte:

Mit Wirkung vom 1.5.2000 bedarf gemäß dem neu eingefügten § 623 BGB die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag sowie die Befristung zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.