Muster: Arbeitsplatzteilung

Grundmuster

eines Arbeitsvertrags über Arbeitsplatzteilung (Job- sharing):

Zwischen ............................................................... (Arbeitgeber)

und ............................................................... (Arbeitnehmer)

wird folgender Arbeitsvertrag auf der Grundlage einer Arbeitsplatzteilung geschlossen:

§ 1 Aufgabe/Beginn der Arbeit

Der Arbeitnehmer wird mit Wirkung vom ........ als ............................ im Arbeitsplatzteilungs-System (Jobsharing) eingestellt.

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, auch andere zumutbare, gleichwertige und gleichbezahlte Arbeiten zu übernehmen.

Die ersten drei Monate werden als Probezeit vereinbart. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

§ 2 Arbeitszeit

Die wöchentliche/monatliche Arbeitszeit beträgt ..... Stunden je Woche/Monat (Nichtzutreffendes streichen).

Arbeitszeiten, in denen ein Arbeitnehmer den anderen am gleichen Arbeitsplatz beschäftigten Arbeitnehmer wegen dessen Fehlzeiten vertritt (Urlaub, Krankheit oder andere Gründe) werden auf die vertraglich vereinbarten Arbeitszeitanteile des Vertreters nicht angerechnet und gesondert vergütet.

Eine Über- oder Mehrarbeit liegt nur vor, wenn die vertraglich vereinbarten täglichen Arbeitszeiten und die Vertretungszeiten zusammen eine Überschreitung der betriebsüblichen, tariflichen oder gesetzlichen Arbeitszeit ergeben. Über- oder Mehrarbeit wird mit einem Zuschlag von ..... % vergütet. Wenn ein Arbeitnehmer schuldhaft versäumte Arbeitzeit nachholt, dann handelt es sich nicht um Mehrarbeit. Im Übrigen regelt sich die Verpflichtung des Arbeitnehmers auf Verlangen des Arbeitgebers über §§ 2 und 4 hinaus, zusätzliche Arbeit zu leisten, nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. nach Tarifvertrag.

§ 3 Vergütung

Der Arbeitnehmer erhält eine Vergütung in Höhe von EUR ..... monatlich/wöchentlich (Nichtzutreffendes streichen).

Mehrarbeitszuschläge werden nur gezahlt, wenn Arbeitszeitanteile und/oder Vertretungszeiten die betriebsübliche, tarifliche oder gesetzliche Arbeitszeit überschreiten und vom Arbeitgeber Überstunden angeordnet worden sind.

Die Vergütung wird jeweils am Schluss eines Abrechnungszeitraums (Woche/Monat- Nichtzutreffendes streichen) ausgezahlt. Wenn Vertretungszeiten oder Überstunden abzurechnen sind, wird am Schluss des Abrechnungszeitraums ein angemessener Vorschuss gezahlt, und die Abrechnung und Auszahlung dieser Vergütungsbestandteile erfolgt bis zum 10. des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Tag.

§ 4 Arbeits- und Vertretungspflichten

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, in Abstimmung mit den anderen in die Arbeitsplatz einbezogenen Arbeitnehmern den Arbeitsplatz während der betriebsüblichen Arbeitszeit ständig besetzt zu halten. Die gleichzeitige Beschäftigung von mehreren Arbeitnehmern am Arbeitsplatz ist ausgeschlossen.

Im Falle eines dringenden betrieblichen Erfordernisses ist der Arbeitnehmer zur Vertretung der anderen in die Arbeitsplatz einbezogenen Arbeitnehmer verpflichtet; dies jedoch nur, soweit sie ihm im Einzelfall zumutbar ist. Die in die Arbeitsplatzteilung einbezogenen Arbeitnehmer können die Vertretung im Einzelfall selbst regeln. Kommt eine Einigung nicht zustande, wird die Vertretung durch den Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts angeordnet.

Die in die Arbeitsplatzteilung einbezogenen Arbeitnehmer müssen sich über die Aufteilung der Arbeitszeit im Rahmen der betriebsüblichen Arbeitszeit untereinander abstimmen. Sie sind verpflichtet, dem Arbeitgeber jeweils 14 Tage voraus für einen Zeitraum von ..... Wochen/Monaten einen Arbeitsplan vorzulegen. Können sich die in die Arbeitsplatz einbezogenen Arbeitnehmer nicht einigen, kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit/Aufteilung verbindlich im Rahmen seines Direktionsrechts regeln.

Bei einer Abstimmung unter den Arbeitnehmern muss die dem einzelnen Arbeitnehmer vertraglich vereinbarte Arbeitszeit innerhalb eines Monats erreicht werden. Eine Übertragung von Arbeitszeitguthaben/Defizit bis zu einer Höhe von ... Stunden in den nächsten Abrechnungszeitraum ist ohne vorherige Zustimmung des Arbeitgebers zulässig; darüber hinaus nur mit vorheriger Zustimmung.

Anmerkung:

Dies ist das Grundmuster eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer, der sich mit anderen Arbeitnehmern einen Arbeitsplatz teilt (Jobsharing).

Vgl. bezüglich der Vereinbarung anderer Vergütungsbestandteile Muster: Vergütungsvereinbarungen  und bezüglich anderer Vertragsbestandteile wie Urlaub, Nebenpflichten etc. die an anderer Stelle abgedruckten Muster.